"Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub"
Thomas von Acquin
Damit die "Beute" möglichst gering ausfällt, hier stets aktuelles aus dem Steuerrecht.
Fälligkeitstermine Dezember 2024
- Umsatzsteuer (mtl.),
Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.),
Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.12.2024
(Zahlungsschonfrist 13.12.2024) - Sozialversicherungsbeiträge: 19.12.2024 (Abgabe der Erklärung)
(Zahlung 23.12.2024)