"Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub"
Thomas von Acquin
Damit die "Beute" möglichst gering ausfällt, hier stets aktuelles aus dem Steuerrecht.
Fälligkeitstermine September 2024
- Umsatzsteuer (mtl.),
Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.),
Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.9.2024
(Zahlungsschonfrist 13.9.2024) - Sozialversicherungsbeiträge: 24.9.2024 (Abgabe der Erklärung)
(Zahlung 26.9.2024)